Düngung weiterhin im Fokus der Politik

Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, Düngerecht in Deutschland angepasst, warten auf die Änderungen der StoffstrombilanzVO

Das Thema Düngung kommt eigentlich nie zur Ruhe. Am 01. Juni verkündete die EU-Kommission, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt worden ist. Diese überfällige Entscheidung hat zur Folge, dass die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch sind. Nur einen Tag zuvor am 31. Mai beschloss das Bundeskabinett das neue Düngegesetz. Die Anpassungen des Düngegesetzes waren rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können, so das BMEL.

Die Stoffstrombilanz ist aber keine Anforderung der Nitratrichtlinie gewesen und ist auch im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nicht von der EU-Kommission oder dem EUGH gefordert worden. Vor diesem Hintergrund ist die deutliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Stoffstrombilanz nicht nachvollziehbar. Die konkrete Änderung im Zuge der Evaluierung der StoffstrombilanzVO lassen auch wieder zu lange auf sich warten. Mit dem gerade beschlossenen neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Betriebe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Nur fehlten im Entwurf die konkreten Vorschläge zum Monitoring. Zwar wolle man nachprüfen, wie wirksam die Düngeregeln sind, hat aber kein geeignetes Instrument als nur die Daten von den Betrieben zu erfassen. Langfristig muss aus der Sicht des ZVG es möglich werden, Ausnahmen für gewässerschonende Betriebe auch in roten Gebieten zu ermöglichen. Nur dann machen Dokumentation und Datenerfassung – aber passgenau- auch einen Sinn.

Vertragsverletzungsverfahren eingestellt Duengerecht in Deutschland angepasst
Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, Düngerecht in Deutschland angepasst, warten auf
die Änderungen der StoffstrombilanzVO

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