EU-Verpackungsverordnung: Erleichterung bei Blumen- und Pflanztöpfen, Zittern bei Kunststoffverpackung für Obst- und Gemüse

Am 4. März 2024 einigten sich die Verhandler im europäischen Trilog-Verfahren zur Verpackungsverordnung zu mehreren Kompromissvorschlägen. Immerhin erfreulich, neben vielen Regelungen, zu denen eine Einigung erzielt wurde, gehört auch die Einstufung von Blumentöpfen. Künftig soll als Verpackung gelten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind“. Die Einordnung als Nicht-Verpackung soll ergänzend dazu lauten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden“. Mit diesen beiden Definitionen ist klar, dass Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen anzusehen sind und somit Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem entfallen. Für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) ist diese Regelungen ausdrücklich zu begrüßen. Kritisch wird hingegen die weiterhin anvisierte Regelung für ein Verbot von Plastikverpackungen für Obst, Gemüse und Kartoffeln von weniger als 1,5 kg betrachtet.

Branchenvertreter fordern, frisches Obst und Gemüse vom geplanten Verbot für bestimmte Einweg-Plastikverpackungen, das ab 2030 greifen soll, auszunehmen. Die Verpackung verhindere Kontaminierung und schützt die sensiblen Produkte. Schon vor dem politischen Trilog waren der DRV/BVEO, ZVG, BOG und auch weiteren Verbänden aktiv im Austausch mit EU-Abgeordneten und wiesen auf die Folgen eines Verpackungsverbots hin. Aktuell haben die Branchenverbände EuPc, Industrievereinigung Kunststoffverpackung (IK) und Elipso ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zeigen soll, dass die im Rahmen der geplanten EU-Verpackungsverordnung diskutierten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sehr wahrscheinlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar wären. Laut dem Gutachten wird mit der PPWR gegen den EU-Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil hier durch höchst wahrscheinlich Kunststoffverpackungen diskriminiert werden. Über das weitere Verfahren halten wir Sie auf dem Laufenden. Das Gesetz könnte noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Rat und Parlament müssen jeweils noch über die Einigung abstimmen.

Erfolg bei Blumen – und Pflanztöpfen
Erfolg bei Blumen – und Pflanztöpfen

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