Verimark: Erfolgreiche Zulassung in Notfallsituation bei Jungpflanzen

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde erneut Verimark für die Bekämpfung von Kleinen Kohlfliegen an Kopf- und Blumenkohlen als Notfallzulassung genehmigt. Diese ist auf die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 11. März bis zum 8. Juli 2021. Die Zulassung kam etwas verzögert zum beantragten Zeitraum und kostete noch einmal Überzeugungsarbeit der Bundesfachgruppe Gemüsebau. Wäre Verimark nicht als Notfallzulassung freigegeben worden, wären die Gemüseanbauer auf den Jungpflanzeneinkauf aus dem Ausland ausgewichen, machte die Bundesfachgruppe deutlich. Verimark gewährleistet eine systemische Verteilung innerhalb der Pflanze und schützt vor beißenden und saugenden Schädlingen im kritischen Stadium einer Kohljungpflanze. Aus diesen Gründen kaufen Gärtner bevorzugt bereits behandelte Pflanzen, was in anderen Mitgliedsstaaten in Europa zulässig ist wie beispielsweise in den Niederlanden, Frankreich oder Belgien. Eine weitere Anwendung von Verimark in Fruchtgemüse wurde zwar beantragt, steht jedoch noch aus.

Behandlung der Jungpflanzen erfolgt im geschlossenen System. So gibt es keinen Eintrag in den Boden. BQ: BfG
Behandlung der Jungpflanzen erfolgt im geschlossenen System. So gibt es
keinen Eintrag in den Boden. BQ: BfG