Beteiligung an der EU-Konsultation zu nachhaltigem Pflanzenschutz

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Bewertung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gestartet. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau hat sich mit der Beantwortung des mehrseitigen Fragebogens beteiligt. Insbesondere der Aspekt einer pauschalen Reduktion der angewandten Menge ist im Pflanzenschutz ist aus Sicht der Bundesfachgruppe weder fachlich sinnvoll noch ist sie geeignet, um die Ziele im Bereich Umweltschutz und Biodiversität zu erreichen. Denn die ausgebrachte Menge sagt nichts über das damit verbundene Risiko aus. Eine wichtige Resistenzvermeidungsstrategie im Gemüsebau wäre die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen.

Allerdings hat in den letzten Jahrzehnten die Anzahl der verfügbaren Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen besonders im Bereich der Sonderkulturen deutlich abgenommen. Im Interesse des Nachhaltigen Pflanzenschutzes muss hier eine Trendumkehr stattfinden und die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für Anwendungen von geringfügigem Umfang, verbessert werden. In die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ist daher das Ziel aufzunehmen, dass für alle relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen. Die Konsultation war bis zum 12. April zur Beteiligung freigeschaltet. Im nächsten Schritt soll die oben genannte Richtlinie überarbeitet werden. Die Rahmenrichtlinie wird in Deutschland beispielsweise umgesetzt mit dem Aktionsplan nachhaltiger Pflanzenschutz (NAP) sowie mit den rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutzgesetz zur Fortbildung im Pflanzenschutz (Sachkundenachweis).

Eine pauschale Mengenreduktion oder eine Preiserhöhung durch beispielsweise eine Steuer für Pflanzenschutzmittel lehnt die BfG ab. BQ: BfG
Eine pauschale Mengenreduktion oder eine Preiserhöhung durch beispielsweise eine Steuer für Pflanzenschutzmittel lehnt die BfG ab. BQ: BfG

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