Co2-Bepreisung treibt Kosten nach oben

Die CO2-Bepreisung gilt seit dem 01.01.2021 und trifft im Gemüsebau auf Unternehmen, die in einem intensiven europäischen und internationalen Wettbewerb stehen. Insbesondere der Anbau von Fruchtgemüse, aber auch Topfkräuterproduzenten und andere Kulturen, die unter Glas geheizt werden müssen wie beispielsweise Jungpflanzen sind derzeit massiv betroffen. Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Obst und Gemüse liegt bei unter 30 Prozent. Die Importe von Gemüse nach Deutschland haben im vergangenen Jahr sogar noch deutlich zugenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2020 mehr Gemüse nach Deutschland importiert als im Vorjahr. Mit 3,45 Mio. t stieg die Menge gegenüber 2019 um 2,4 %. Eine weitere Verteuerung der Unterglaskulturen aus deutscher Produktion kann wegen dieses hohen Importanteiles schwer durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden. Demnach bleibt ein Großteil dieser Kosten beim Erzeuger und kann nur teilweise weitergegeben werden.

Hohe CO2-Preise bewirkten kaum Investitionen in CO2-freie Technologien

Das Anliegen der Bundesregierung war es, mit der Co2-Bepreisung Anreize zu schaffen auf umweltfreundlichere und erneuerbare Energieträger umzustellen. Für eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger werden jedoch hohe Investitionen nötig sowie eine gewisse Vorlaufzeit für Unternehmen, die geeignete Technik für den Betrieb und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Die bereits geltende Co2-Bepreisung konterkariert diese Pläne. Aus Sicht der Bundesfachgruppe Gemüsebau braucht der Anbau unter Glas daher dringend eine praxistaugliche und unbürokratische Regelung, die den kleinen und mittleren Unternehmen im nationalen Emissionshandel Entlastungen gewährleistet und so die Dekarbonisierung, also die Abkehr von kohlenstoffhaltigen Energieträgern wie Kohle, Erdgas oder Öl fördert. Es braucht Regelungen, die die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit vor allem im europäischen Binnenmarkt gewährleistet. Fehlende Entlastungen werden es den Unternehmen massiv erschweren, in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren. Die vorgelegten Regelungen im Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welcher den Verbänden im Februar vorgelegt wurde, entsprechen diesem Grundsatz aus Sicht der Verbände nicht. Die vorgelegten Regelungen werden zum Ausschluss der übergroßen Mehrheit der Unternehmen im Gartenbau führen. Eine ausführliche Stellungnahme wurde eingereicht und praxisnahe Änderungsvorschläge gegeben. Allein aber eine Carbon-Leakage Einordnung, wird nicht ausreichen, um die steigenden Kosten der kommenden Jahre abzufangen. Weitere Lösungen müssen erarbeitet werden und müssen an die Politik herangetragen werden. Dafür setzt sich der Vorstand der Bundefachgruppe Gemüsebau weiterhin ein.

Erzeuger von Salatgurken aus geschütztem Anbau sind von der Bepreisung betroffen. BQ: BfG
Erzeuger von Salatgurken aus geschütztem Anbau sind von der
Bepreisung betroffen. BQ: BfG

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