Ufen kritisiert Pläne zur Stoffstrombilanz im Gemüsebau

Sachverständige hinterfragen Sinnhaftigkeit

Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau Christian Ufen wurde als Verbandssachverständiger für den Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft entsendet, welcher sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 6. November 2023, mit dem Düngegesetz beschäftigt hat. Der Fokus im Rahmen der Diskussion zwischen den Abgeordneten und mehreren anderen Sachverständigen drehte sich, um das Wirkungsmonitoring und um die Stoffstrombilanzverordnung im Rahmen der Düngegesetzgebung. Ufen betonte in seinem Statement, dass eine Erfassung der Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung steht und es durch die Erstellung der Bilanz zu keinen neuen Erkenntnissen kommen wird. Er wies daraufhin, dass es bereits bekannt ist, dass es Kulturen im Gemüsebau gibt, bei denen es eine Herausforderung ist, die Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Zu diesem Konflikt trägt die Stoffstrombilanz keinerlei Lösungsansatz bei. Wenn Überschüsse reduziert werden sollen, wäre eine Förderung der Technik hilfreicher als eine weitere Dokumentationspflicht für den einzelnen Betrieb. Die Betriebe leisten hingegen bereits wirksame Maßnahmen im Rahmen der Düngeverordnung, um die N-Effizienz zu steigern und Auswaschungen zu verringern. Erwartungsgemäß wird eine belegbasierte Stoffstrombilanz bei bestimmten Gemüsekulturen einen Bilanzüberschuss dokumentieren, der aus pflanzenphysiologischer Sicht nicht vermeidbar wäre und erforderlich bleibt, um die Anforderungen an die Qualität zu erfüllen, betonte Ufen. Er machte dem Ausschuss deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen gibt, da man viele gemüsebauliche Kulturen in der vegetativen Wachstumsphase, also im vollen Saft, erntet. Dafür muss eine optimale Versorgung der Pflanze vorliegen. Einfach gesagt, niemand kauft einen welken Salat.


Als Interessensvertretung des Berufsstandes lehnt der ZVG aus den genannten Gründen die Stoffstrombilanz für den gesamten Gemüsebau sowie die Erdbeeranbau im Freiland ab. Selbst, wenn man die Gewichte nicht über die Lieferscheine beziehungsweise gesondertes Wiegen der Ernteerträge erfasst und pauschale Durchschnittswerte nimmt, führt die Bilanz nur zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand ohne ersichtlichen Mehrwert für die Unternehmen. Die Aussagekraft von Durchschnittswerten für den einzelnen Betrieb ist gering. Besonders die vielfältigen kleinen Betriebe, die selbstvermarktend über mehrere Kanäle absetzen, wären unverhältnismäßig betroffen. Doch auch für größere spezialisierte Betriebe wird eine Bilanz zu keiner Verbesserung des Umwelt- oder Gewässerschutzes führen. Schwankungen im Ertrag sowie im Absatz sind beim volatilen Nachfragemarkt Alltag. Eine Zahl auf dem Papier kann bei den Betrieben zu keiner Verhaltensänderung führen, solange die Rahmenbedienungen bezüglich des Marktes so sind wie sie sind.


Doch nicht nur Ufen forderte im Rahmen der Anhörung eine Streichung des 11a Paragrafen zur Stoffstrombilanz, sondern gleich mehrere Sachverständige hinterfragten die Sinnhaftigkeit und den Nutzen für Gewässer- und Umweltschutz. Es handele sich bei der Stoffstrombilanz um einen „nationalen Alleingang und eine Verschärfung des EU-Rechts, ergänzte Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband (DBV). Der Ausschuss wird in der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung das weitere Vorgehen besprechen bevor der Entwurf in die 2. Und 3. Lesung geht.


Alle Positionen der Sachverständigen und die Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-landwirtschaft-duengegesetz-973080

Christian Ufen plädiert für die Ausnahme des Gemüsebaus aus der Verordnung.
Christian Ufen plädiert für die Ausnahme des Gemüsebaus aus der Verordnung.

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