Rücknahme der Ruheanordnung rettet tonnenweise bereits gebeiztes Saatgut

Fachgruppe prangerte an: Aussaatverbot zu Saisonbeginn bedrohe Freilandgemüsebau


Pünktlich zum Osterfest konnte die Bundesfachgruppe Gemüsebau einen großen Erfolg feiern. Nach der Ruheanordnung mehrerer Notfallgenehmigungen rund um den Wirkstoff Metalaxyl-M reichte die Fachgruppe offizielle Widersprüche zum Verfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein und wies auf politischer Ebene auf die missliche Lage hin. Seit 2021 stellt nämlich die Bundesfachgruppe Gemüsebau selbst die Notfallanträge für folgende Freilandkulturen im Gemüsebau für die Beizmittel mit dem betroffenen Wirkstoff: Zwiebeln, Möhren, Buschbohnen, Spinat, Zuckermais, frische Kräuter, Radieschen, Feldsalat, Rucola, Weißkohl (Säkultur), Rote Bete, Erbsen und Futtererbsen beim BVL, diese wurden alle stets bewilligt. Ebenso in andern EU-Ländern, mit denen Import und Export mit dem Saatgut betrieben worden ist. Ebenfalls wurden für die Saison 2023 die Anträge gestellt und positiv bewilligt. Das Saatgut wurde gebeizt, vermarktet, verkauft und teilweise bereits ausgesät. Am 24.03 kam dann die offizielle Ruheanordnung und erschütterte den Freilandgemüsebau, denn nun durfte das gebeizte Saatgut nicht mehr verwendet werden.

Bei besonders betroffenen Kulturen war aber bereits nahezu der gesamte Bestand an Saatgut gebeizt worden und es gab keine ausreichenden Mengen an ungebeiztem Saatgut auf dem Markt, um die Mengen auszugleichen. Die Ruheanordnung komme damit einem alternativlosen Aussaatverbot gleich, prangerte die Fachgruppe an. Des Weiteren sind ohne Keimschutz wichtige im Freien gesäte Gemüsepflanzen äußerst anfällig für Ertragsverluste. Die Verluste sind sowohl quantitativ als auch qualitativ. Da der Markt eine ganzjährige und ununterbrochene Versorgung erfordert, säen die Erzeuger viele Pflanzen satzweise nacheinander, um den Anforderungen ihrer Lieferverträge gerecht zu werden. Doch nicht nur die Gemüseanbauer, sondern die vor- und nachgelagerten Bereiche wurden durch die plötzliche Einschränkung getroffen. Die Schäden summierten sich in ungeahnte Dimensionen auf. Mit Unterstützung aus verbandlicher und politischer Seite sowie durch den Mittelhersteller selbst, konnten diese massiven Herausforderungen an die entsprechenden Entscheider herangetragen werden. Erfreulich war dann die Rücknahme der Ruheanordnung und damit die Möglichkeit die Saison doch noch mit dem gebeizten Saatgut zu bestreiten. Für das kommende Jahr wird wieder eine reguläre Zulassung angestrebt, damit eine solche Situation nicht noch einmal auftreten kann. Das Verfahren dazu läuft.

Teilen:

Letzte Beiträge

Newsletter anmelden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google. Privacy Policy and Terms of Service apply.