Notfallplan Gas – Einsatz für Versorgungssicherheit im Gartenbau

Energieverfügbarkeit und Energiekosten haben sich zu essenziellen Fragen für viele gärtnerische Betriebe insbesondere für den Unterglasanbau entwickelt. Die Unruhe in der Branche wächst. Wie stark das Thema Energiekosten bereits in den vergangenen Monaten die Betriebe belastet, wurde auch bei einer Blitzumfrage bei den Mitgliedsbetrieben und im Vorstand der Bundesfachgruppe Gemüsebau zur Abhängigkeit von Gaslieferungen in Gartenbauunternehmen deutlich. Gerade die Betriebe, die in Krisenzeiten zur Versorgungssicherheit beitragen können, brauchen eine Absicherung der Energiebelieferung. Eine Priorisierung des Gartenbaus insbesondere zur Ernährungssicherheit bei den Maßnahmen im Notfallplan Gas ist nötig. Dazu zählt vor allem die Anhebung der Verbrauchsgrenze für geschützte Kunden (derzeit 10.000 Kilowattstunden (kWh)) zur Sicherstellung der Grundversorgung. Energie wird nicht nur benötigt, um den mehrere Wochen oder Monate dauernden Produktionsprozess abzusichern, sondern auch um die kommenden Pflanzungen und damit Ernte vorzubereiten. Selbst eine zeitweilige Gasreduktion bzw. ein Abschalten hat massive Auswirkungen. Die Produktion lässt sich nicht analog der Industrieproduktion hoch und runterfahren. Wenn eine Kultur nicht durchgängig Licht, Wasser und Wärme erhält, wird sie ihr Wachstum einstellen und keinen Ertrag bringen. Unabhängig davon, ob das Gemüse im Freiland oder im Gewächshaus produziert wird, erfolgt die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus. Den Produzenten diese Ausgangsmaterials fällt eine besondere Rolle zu.

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die jeweiligen Bundestagsauschüsse hat der ZVG bereits am 14. März 2022 klar gemacht, wie wichtig die dauerhafte Versorgung des Gartenbaus mit Gas als einen Hauptenergieträger ist. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat nach dem Ausruf der Frühwarnstufe des Notfallplans am 30. März 2022 klargestellt, dass zunächst nur ein Monitoring durch die zuständigen Marktakteure die Gasversorgung stattfinden wird, um sich auf mögliche Versorgungsengpässe vorzubereiten. Daran arbeiten Arbeitsgruppen und das Krisenteam unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums, mit der Bundesnetzagentur, den Fernleitungsbetreibern sowie Ländervertretern aus den Energieaufsichts- und Regulierungsbehörden. Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, ist eine Intervention des Staates vorgesehen. Am 30. März 2022 hat sich der ZVG an das Krisenteam Notfallplan Gas gewandt und seine Forderung erneuert, die benannte Verbrauchsmenge anzuheben oder anderweitige Maßnahmen zur Priorisierung und Absicherung der Energiebelieferung für den Gartenbau festzulegen. Bislang wurden folgende beteiligte Stellen über die Herausforderungen für den Unterglas-Anbau informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Krisenteam Notfallplan Gas, der Bundestagssauschuss Ernährung und Landwirtschaft sowie der Bundestagsausschuss Wirtschaf. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wurden bereits angesprochen. Mit den Trägerverbänden wird sich die Bundesfachgruppe Gemüsebau weiter auf Bundesebene alle relevanten Akteure und Entscheider ansprechen und zu sensibilisieren.

Heizenergieträger spielen im Unterglasanbau eine entscheidende Rolle. Nicht alle Betriebe sind mit ausreichenden Alternativen ausgestattet.
Heizenergieträger spielen im Unterglasanbau eine entscheidende Rolle. Nicht alle Betriebe
sind mit ausreichenden Alternativen ausgestattet.

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