Notfallantrag Lumiderm erst verzögert bewilligt

Erstmalig ist die Beizung von Lumiderm auch auf die Stangenbohnen ausgeweitet worden zusätzlich zu Dicke Bohne und Buschbohnen. Zwar wurde der Antrag frühzeitig gestellt, um ausreichend Vorlauf für die Bearbeitung zu bieten, trotzdem wurde der Bescheid erst Ende Januar ausgestellt, was zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung der Beizung in den entsprechenden Unternehmen führt. Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau kann in der Zeit vom 26. Januar bis 24. Mai für die Behandlung des Saatguts und vom 15. April bis zum 12. August zur Aussaat Lumiderm benutzt werden. Trotzdem sorgt die verzögerte Bewilligung erneut für Planungsunsicherheiten beim Gemüseanbauer. Die Dicke Bohne ist bereits nahezu verschwunden. Den Anbau und die Verarbeitung der Buschbohnen und Stangenbohnen in Deutschland weiterhin zu erhalten und den Verbrauchern die entsprechenden Produkte, gerne auch aus regionaler Produktion, weiterhin anbieten zu können ist ein lohnendes Ziel nicht nur der Bundesfachgruppe Gemüsebau, sondern sollte auch ein Anliegen der Politik, der Behörden und der Bevölkerung sein. Das setzt aber voraus das für die Anbauer eine wirtschaftliche Produktion möglich sein muss. Wenn es kein Saatgut mit insektizider Beize zukünftig geben wird, ist die Produktion von frischen Busch- und Stangenbohnen aus heimischer deutscher Landwirtschaft gefährdet. Denn solch ein Anbaurisiko kann sich kein landwirtschaftlicher Betrieb leisten und es wird dann kaum noch Betriebe geben, die diese Kultur in Deutschland anbauen können.

Notfallantrag Lumiderm erst verzögert bewilligt

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