Keine Zukunft für den Gemüsebau im „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des BMEL?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 14. März 2024 für das lang angekündigte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz ein Diskussionspapier vorgelegt und den Beteiligungsprozess gestartet. Leider finden sich dort viele Aspekte der auf EU-Ebene abgelehnten SUR wieder. Grundsätzlich wird das Ziel, das Risiko und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu mindern, unterstützt, allerdings muss erneut ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine pauschale Reduktion um 50 % bei allen Mitteln bis 2030 den Gemüsebau vor nicht bewältigbare Probleme stellt. Technische Lösungen zum Einsparen sind nicht für alle Betriebe im Gemüsebau realisierbar. Die pauschale Minderung um 50 Prozent bleibt weiterhin eine aus dem Raum gegriffene, rein politische und fachlich nicht zu begründende Zahl. Nötig sind hingegen ausreichend Wirkstoffe, um auch Resistenzstrategien in allen Kulturen umsetzen zu können.

Die Blattlausbekämpfung ab 2025 ohne Movento wird in der Breite des Gemüsebaus eine massive Herausforderung sein. Allein mit biologischen Mitteln werden die Pflanzenschutz-Probleme nicht ausreichend beherrschbar werden. Eine ausreichende Bekämpfung von Falschem Mehltau oder Thripsen ist bereits heute kaum sichergestellt, was nur zwei Beispiele aus einer Vielzahl an dieser Stelle seien. Die Problematik der Lückenindikationen zeigt, dass Lösungen dringlich sind. Hier fordern wir endlich mehr Unterstützung seitens des Landwirtschaftsministeriums statt einer Auflistung von Verboten und Hürden. Benötigt werden generell Verbesserungen im Zulassungsverfahren für Sonderkulturen. Völlig inakzeptabel ist auch ein Verzichten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten analog zu bestehenden Regelungen in Naturschutzgebieten der auch mit einem Erschwernisausgleich nicht zu kompensieren wäre. Darüber hinaus ist auch abzulehnen, dass über das Pflanzenschutzrecht Vorgaben von Rückzugsflächen für Biodiversität festgelegt werden sollen, auch nicht als Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. Dies kann nur über Kooperation, verbunden mit Förderanreizen, gestaltet werden. Besonders kritisch wird auch den Ansatz der ökonomischen Lenkungsinstrumente gesehen. Eine Pflanzenschutzabgabe wird nachdrücklich abgelehnt. Sie wird für Sonderkulturen wie den Gemüsebau keine Lenkungswirkung entfalten und keinen anderen Effekt bewirken, als die Kosten noch weiter hochzutreiben.


Die Vorschläge des Landwirtschaftsministeriums werden dem Anspruch eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz insgesamt nicht gerecht, sondern haben den Charakter eines fachlich nicht begründeten Reduktionsprogramms. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau wird sich in den Beteiligungsprozess einbringen, doch jede weitere Stimme aus der Praxis im Prozess ist gern gesehen. Den gesamten Entwurf des Ministeriums können Sie hier nachlesen:

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html