Aus Sicht des Gemüsebaus bedarf es einer Ausnahmeregelung bei der Stoffstrombilanz oder mindestens einer Einschränkung des Geltungsbereiches auf sehr große Betriebe, die wenige Abnehmer, wenige Kulturen bei einem hohen Digitalisierungsgrad haben. So wurde im April ein Scheiben gemeinsam mit dem Bund der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf den Weg gebracht, das BMEL auf die Problematik für den biologischen und den konventionellen Anbau hinzuweisen. Zielführender wären Maßnahmen, die auch zur Stickstoffeffizienz beitragen und zur Vermeidung von Auswaschung führen, ohne die Betriebe mit Bürokratie zu überhäufen. Trotz der zahlreichen Argumente, die auch dem BMEL vorliegen, wird an der Ausweitung für den Gemüsebau festgehalten. Das Landwirtschaftsministerium hat den Bezug zum praktischen Anbau längst verloren. Bei dem riesigen Kultur- und Anbauspektrum an Sonderkulturen in der Landwirtschaft ist das aber auch kaum jemanden vorzuwerfen.
Was aber schwer verständlich ist, dass Verordnungen auferlegt werden, trotz Kritik aus den zuständigen Branchenverbänden sowie den Experten aus der Wissenschaft und den zuständigen Länderfachdienststellen oder Landwirtschaftskammern. Selbst die Bundesländer wenden sich gegen die Stoffstrombilanz, so forderten elf Bundesländer in der letzten AMK die Abschaffung. Ein Entgegenkommen ist aber nicht in Sicht. Oft wird den Gemüseanbauer versichert, wie wichtig der heimische Gemüsebau ist. Alle Parteien sind für gesunde frische Lebensmittel aus dem ländlichen Raum. Es wird bald weniger Fleisch gegessen, dann mehr Gemüse und Hülsenfrüchte, so das Versprechen. Im Jahr 2023 gab es noch 5.777 Betriebe im Freilandgemüseanbau in Deutschland. 13 Jahre zuvor – im Jahr 2010 – lag die Anzahl der Betriebe im Freilandgemüseanbau bei 8.730. Der Strukturwandel schreitet mächtig voran, doch die Regale im Supermarkt bleiben voll. Woher das Gemüse stammt, scheint niemanden wirklich zu interessieren solange der Preis stimmt und eine Gurke keine 3 € kostet.