Buschbohnen: Notfallzulassung für Proman erteilt

Auf erneuten Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman mit dem Wirkstoff „Metobromuron“ als Notfallzulassung erstmals für die Anwendung in Buschbohnen für 120 Tage in Deutschland zugelassen. Der Anwendungszeitraum ist wie immer bei Notfallzulassungen auf 120 Tage begrenzt und gilt vom 1. April bis 29. Juli 2019. Das Pflanzenschutzmittel wurde bereits für Feldsalat vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2019 genehmigt, nun folgt der Einsatz in Buschbohnen. Der Wirkstoffgehalt beträgt ebenfalls 500 g/ L und ist gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) einsetzbar. Buschbohnen werden in Deutschland auf einer Freilandfläche von 4.500 ha angebaut. Schon 2018 hatte die Bundesfachgruppe Gemüsebau einen solchen Antrag für Buschbohnen gestellt, der jedoch im ersten Anlauf nicht positiv beschieden wurde.

Text: Bundesfachgruppe Gemüsebau

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