Kohl-Jungpflanzen: Verimark für Notfälle

2019 können nun auch deutsche Kohl-Jungpflanzen besser gegen Schädlinge geschützt werden – dafür hat sich die Bundesfachgruppe Gemüsebau in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen intensiv stark gemacht. Zunächst auf 120 Tage beschränkt, kann das Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole bei Jungpflanzen 2019 eingesetzt werden. Verimark wird zur Bekämpfung tierischer Schädlinge (kleine Kohlfliege) eingesetzt. Es ist nachgewiesen, dass das Mittel ebenfalls gegen Weiße Fliege wirkt. Diese setzte im letzten Jahr insbesondere regional dem Kohlanbau sehr zu. Witterungsbedingt wird erwartet, dass auch dieses Jahr das Befallsrisiko erhöht ist. Der spezifische Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden.

„Wäre Verimark nicht als Notfallzulassung freigegeben worden, wären die Gemüseanbauer auf den Jungpflanzeneinkauf aus dem Ausland ausgewichen, denn allein in der zentralen Zone der EU ist für Länder wie Belgien, Niederlande, Polen, Rumänien und dem Vereinten Königreich das Mittel bereits länger zugelassen. Behandelte Jungpflanzen dürfen demnach in Deutschland eingeführt und ausgepflanzt werden.“, erklärt Jochen Winkhoff, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Gemüsebau die Situation. Die Fachgruppe wird sich weiterhin für eine unbefristete Zulassung des Mittels einsetzen. Der entsprechende Antrag wurde 2015 gestellt.

Text: Bundesfachgruppe Gemüsebau

Kohl-Jungpflanzen dürfen in diesem Jahr bei Bedarf mit Verimark behandelt werden.
Kohl-Jungpflanzen dürfen in diesem Jahr bei Bedarf mit Verimark behandelt werden.

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