UTP-Richtlinienentwurf gebilligt

Im Januar 2019 haben die Abgeordneten des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments den Vorschlag für die Richtlinie zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) aus der vorangegangenen Trilog-Verhandlung mit 38 zu 4 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen. Das EU Parlament wird Mitte März über den Vorschlag abstimmen. Der Rat wird den Vorschlag dann voraussichtlich Ende März annehmen.

Insgesamt werden 16 unlautere Handelspraktiken verboten, unter anderem: Zahlungsfristen von über 30 Tagen für verderbliche Lebensmittel und von über 60 Tagen für alle Lebensmittel, Stornierung von Bestellungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, Zwang des Lieferanten, für im Handel entstehende Lebensmittelabfälle zu zahlen und die Ablehnung von schriftlichen Verträgen. Andere Praktiken sollen nur zulässig sein, wenn sie klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Rückgabe unverkaufter Lebensmittel an den Lieferanten oder Werbekostenzuschüsse.

Die Mitgliedsstaaten sollen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist es ihnen auch möglich, die Liste der unlauteren Handelspraktiken zu erweitern.

Text: BOG

Neue Richtlinien sollen für mehr Fairness auch beim Handel mit Gemüse  sorgen.
Neue Richtlinien sollen für mehr Fairness auch beim Handel mit Gemüse sorgen.

Teilen:

Letzte Beiträge

Newsletter anmelden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google. Privacy Policy and Terms of Service apply.