Lebensmittel sind in Deutschland nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet, darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin. Die jüngsten im Januar veröffentlichten Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus 2017 mit über 20.000 Lebensmittelproben zeigen folgendes Bild: „Es wurden bei 1,1 Prozent (Deutschland) und bei 1,9 Prozent (andere EU-Staaten) der untersuchten Proben Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei Karotten, Kartoffeln oder Äpfeln und saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren oder Spargel seit Jahren so gut wie keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen aufweisen.
Auch im Jahr 2017 sind die meisten Überschreitungen bei Tee (14,7 %), getrockneten Bohnen (9,5 %), frischen Kräutern (9,0 %) und Paprika (7,4 %) festzustellen. Positiv hält sich der Trend bei Säuglings- und Kleinkindernahrung Lebensmitteln. Hier wurden weniger Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen.
Die Überschreitungsquote bei deutschen Lebensmitteln ist nach einem leichten Anstieg im Vorjahr im Jahr 2017 wieder gesunken (von 1,7 % auf 1,1 %), während sie bei Lebensmitteln aus den EU-Mitgliedstaaten (von 1,6 % auf 1,9 %) leicht gestiegen ist. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Quote bei 6,3 Prozent unverändert geblieben.
Die Kontrolle von Bio-Lebensmitteln zeigte erneut, dass diese Produkte im allgemeinen weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. So wiesen 77,3 Prozent der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf (2016: 70,9 %), während bei konventioneller Ware in 41,9 Prozent der Proben keine Rückstände quantifiziert wurden. 1,3 Prozent der Bio-Proben wiesen Höchstgehaltsüberschreitungen auf (2016: 1,0 %). Bei konventioneller Ware lag die Überschreitungsquote bei 2,5 Prozent“. Vertiefende Infos gibt es unter: „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2017“: www.bvl.bund.de/psmr_2017_zus
Text: Bundesfachgruppe Gemüsebau