Pflanzenschutz Anwendungsverordnung Ausnahmeregelungen erreicht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte kurzfristig den Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zur Verbändeanhörung Anfang Februar freigegeben. Der Entwurf wurde mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) abgestimmt. Die kurze Frist von nur drei Tagen für eine Stellungnahme der betroffenen Verbände ergab sich aus dem Wunsch des BMEL, diese Verordnung zusammen mit dem Insektenschutzgesetz dem Bundeskabinett zur Beratung vorzulegen. Nichtsdestotrotz brachten sich die Bundesfachgruppe und der Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) bei der Stellungnahme über die Trägerverbände ein. Kritisiert wurden mehrere Passagen, da mit dem Verordnungsentwurf pauschal die Verwendung jeglicher Herbizide und von bienengefährlichen Insektiziden verboten werden sollte.

Pauschale Verbote abgelehnt


Dies lehnten die Verbändevertreter ab. Sinnvoller und zielführender ist es standortangepasste Maßnahmen den pauschalen Regelungen vorzuziehen. Für den Gemüsebau mit seinen vielfältigen Kulturen kommt dem Pflanzenschutz eine besondere Bedeutung zu, denn Kulturen mit geringfügigem Anbauumfang weisen eine besondere Betroffenheit auf, weil für den Schutz der Kulturen nicht ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Durch weitere Verbote würde das verfügbare Spektrum weiter eingeschränkt und Ernteverluste werden weiter zunehmen. Die Verbände sind weiterhin bereit, kooperativ am Insektenschutzprogramm mit zu arbeiten, lehnen allerdings Verbote ab, sondern setzt auf kooperative Lösungen. Es sollte vorrangig der Integrierten Pflanzenschutz weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es eines begleitenden umfassenden Förderprogramms sowie Unterstützung der Praxis durch Beratung, heißt es in Auszügen aus der Stellungnahme.

Wenige Tage nach der Übermittlung dieser Stellungnahme wurde die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundeskabinett am 10. Februar 2021 beschlossen. Doch zusätzlich gab es Protokollerklärungen der betroffenen Ministerien, die weitere Ausnahmeregelungen enthielten sowie von den Verbänden teilweise gefordert. So bewertete Jens Stechmann, der BOG-Vorsitzende die Änderungen als erfreulich, da nun Ausnahmeregelungen für Pflanzenschutzmaßnahmen im Gartenbau, im Obst- Gemüsebau und sonstigen Sonderkulturen in Gebieten gelten sollen. Stechmann erklärte dazu, dass die Betriebe in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen für mehr Insektenschutz und Biodiversität deutlich verstärkt haben. Auch künftig setzt die Branche auf die Förderung und Akzeptanz von kooperativen Ansätzen zum Schutz der Artenvielfalt in Schutzgebieten. Es braucht regionale und standortangepasste Regelungen und Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt in kooperativer Weise. Die Erweiterung der Anwendungsverbote auf alle Herbizide und Insektizide in Schutzgebieten lehnen wir dagegen weiter ab. Andere Kritikpunkte bleiben jedoch bestehen: Verbote für Herbizide und Insektizide in Schutzgebieten und der Gewässerrand mit zehn Metern.

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird nur von sachkundigem Personal und entsprechender Technik durchgeführt BQ: BfG
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird nur von sachkundigem Personal und
entsprechender Technik durchgeführt BQ: BfG

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