Notfallantrag der Bundesfachgruppe für Isonet-T nach Widerspruch doch bewilligt

Die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) ist aktuell einer der wichtigsten Schädlinge an Tomatenkulturen. Diese Kleinschmetterlingsart, die ursprünglich aus Südamerika stammt, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Produktion von Tomaten sowohl im Freiland als auch in Unterglaskulturen dar. Der eingeschleppte Schädling hat nahezu alle Anbaugebiete in Deutschland befallen und sorgt für erhebliche Ernteausfall. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird sich die sowieso schon stark angespannte Situation bei der Bekämpfung von Tuta absoluta nochmals dramatisch verschärfen. Hier kommt das Mittel Isonet-T ins Spiel. Dieses wirkt über eine Verwirrungstechnik, wobei der Sexuallockstoff (Pheromon) der Tomatenminiermotte aus einer großen Anzahl Dispensern möglichst gleichmäßig über eine Parzelle verteilt wird. Die von den Dispensern abgegebene Pheromonmenge übersteigt diejenige der Weibchen um ein Vielfaches und umhüllt die Anlage mit einer geschlossenen Duftwolke. Die Männchen sind somit nicht mehr in der Lage, ein Weibchen zielgerichtet aufzuspüren, da sie sich in der Duftwolke nicht mehr orientieren können. Die Tiere verenden, ohne sich zu paaren.

Die Verwirrmethode mit Isonet T ist eine nicht rückstandsrelevante Maßnahme und hat kaum negative Auswirkung auf die Umwelt. Sie ist nützlingsschonend und nicht bienengefährlich. Außerdem steht diese Methode zahlreichen anderen Ländern bereits zur Verfügung. Isonet T ist regulär zugelassen in Italien, Spanien, Frankreich, Griechenland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien, Belgien und den Niederlanden. Die Länder Portugal und Kroatien hatten bereits im Vorjahr mehrere Notfallzulassungen erteilt bekommen und werden diese 2020 vermutlich erneut stellen. In Deutschland wurde der Antrag für eine reguläre Zulassung bereits im Mai 2019 gestellt, konnte aber bisher nicht zum Saisonbeginn bewilligt werden. Dieses Ungleichgewicht bei der Zulassung von Isonet-T führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen international. Aus diesen Gründen hat sich die Bundesfachgruppe dafür entschieden, den Einsatz von Isonet-T in Deutschland durch einen Notfallantrag zu unterstützen. Im ersten Anlauf seit Dezember wurde der Antrag leider abgelehnt. Doch dank eines Widerspruchs, der von den Beratern der Länder mitformuliert worden ist, konnte Isonet-T doch noch bewilligt werden. Es steht nun ab dem 19. Februar für 120 Tagen den Tomatenerzeugern zur Verfügung.

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