Neue Regelungen für Insekten- und Pflanzenschutz in Kraft getreten

Die Novelle der Pflanzenschutz-Anwenderverordnung ist am 08. September 2021 in Kraft getreten. Damit wird ein Teil des Insektenschutzpaketes umgesetzt, um das die Koalitionsfraktionen lange miteinander gerungen haben. Zum einen sind Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel von den Änderungen betroffen und zum anderen gibt es neue Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten zum Schutz der Insekten. Diverse Ausnahmeregelungen konnten jedoch für die gartenbauliche Produktion angepasst werden. So können die Bundesländer auch zu den in der Verordnung genannten Ausnahmen auch weitere Regelungen erlassen.

Alle genauen Verbote und Ausnahmen entnehmen Sie der Verordnung direkt und informieren sich über Ihre Pflanzenschutzberater in den Bundesländern. Über den Bundesausschuss Obst und Gemüse haben sich die Bundesfachgruppen jeweils für die Belange des Anbaus bei der Kommentierung der Entwürfe stark gemacht und auf Unverhältnismäßigkeiten hingewiesen. Doch eine fachliche Diskussion konnte bezüglich des genannten Herbizids auf politischer und gesellschaftlicher Ebene nicht sachlich geführt werden.

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