Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Stoffstrombilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Zuvor hatten sich drei Ministerpräsidenten gegen die Novelle des Düngegesetzes ausgesprochen und verwiesen explizit auf das Festhalten an der Stoffstrombilanz, die ja bekanntermaßen noch ausgeweitet werden sollte. Die Pläne zur Ausweitung umfassten neben anderen Bereichen auch den Gemüsebau sowie die Erdbeeren im Freiland. Zuvor wurde die Stoffstrombilanz im Agrar- und Ernährungsausschuss des Bundestages am 06. November 2023 gleich von mehreren Sachverständigen als nicht zielführend angesehen, darunter auch Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau. Doch schon bereits im Evaluierungsbericht im Jahr 2021 wurde auch auf den massiven Bürokratieaufwand und die einzelbetrieblichen Probleme in den spezialisierten Betrieben im Gemüsebau hingewiesen. In mehreren Gesprächen und Anschreiben auf fachlicher und politischer Ebene wurde seitens der Bundesfachgruppe mit den Fachexperten auf dem Gebiet für das Thema sensibilisiert. Trotzdem hielt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an den Plänen fest und versuchte lediglich eine neue Bezeichnung als Nährstoffbilanz einzuführen. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke fasste die Sachlage in seiner Bundesratsrede nun wie folgt zusammen: „Die Wissenschaft braucht sie nicht, die Verwaltung braucht sie nicht, der Umwelt hilft sie nicht“. Das nun die Länder im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert haben, war eigentlich anhand der Diskussionen in den letzten Agrarministerkonferenzen abzuleiten.
Zwar hatte die Bundesregierung mit einem umfassenden Entschließungsantrag versucht Einfluss auf die spätere Ausgestaltung der Verordnung zu nehmen sowie das BMEL in der Woche vor der Bundesratsabstimmung in einer Protokollerklärung eine zeitweise Aussetzung und Überarbeitung der Stoffstrombilanz angeboten, doch die Länder blieben konsequent und kritisieren zu Recht, das grundsätzliche Festhalten an dem Bilanzierungsinstrument. Noch gilt die aktuelle Verordnung, kann jedoch im Gemüsebau kaum bewertet werden. Als nächster Schritt wird voraussichtlich der Vermittlungsausschuss angerufen. In welcher Form es dann zu Kompromissen kommt, ist leider offen. Es ist klar, dass das Wirkungsmonitoring, dass ebenfalls in der Novelle eingebunden war, von den Ländern wiederum als sinnvoller erachtet worden ist, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwehren. Doch fehlt es noch an einem entsprechenden Referentenentwurf, was Ministerpräsident Hauck kritisch anmerkte in seiner Rede im Bundesrat. Optimal wäre das Streichen der Stoffstrombilanz, um die Verzögerung beim Wirkungsmonitoring aufzulösen. Auf jeden Fall wird sich intensiv mit der Stoffstrombilanz auseinandergesetzt mit dem Fokus auf den unnötigem Bürokratieaufbau, was immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist.