Seit Anfang des Jahres erhöhte Kosten für Produzenten: Mindestlohn & Co2-Bepreisung

Zum Jahresbeginn wurde einerseits der Mindestlohn erhöht andererseits trat die Co2-Bepreisung im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin. 2020 betrug der Mindestlohn 9,35 €. Zum 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 € gestiegen. Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung trotz Kritik aus der Landwirtschaft und anderen Branchen gefolgt. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
zum 1. Januar.2022: 9,82 Euro
zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Ab Jahresbeginn wurde in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die in den Bereichen Wärme und Verkehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, müssen ab 2021 entsprechende Emissionsrechte erwerben. Dies wird sich wiederum in den Preisen widerspiegeln. Durch die CO2-Bepreisung werden daher die Betriebe zusätzlich belastet. Das erschwert die Umstellung in erneuerbare Energien und Investition in Energieeffizienzmaßnahmen insbesondere im Unterglasanbau. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau hatte wiederholt gemeinsam mit den Trägerverbänden vor der Mehrbelastung der gärtnerischen Unternehmen gewarnt und nötige Entlastungsmaßnahmen für die Branchen aufgezeigt. Eine ausschließliche Kompensation über die Absenkung der EEG-Umlage, wie bisher geplant, hält der Verband bei weitem nicht für ausreichend.

Diese Kostenerhöhungen stellen die arbeitsintensiven Gemüsebetriebe vor besondere Herausforderungen, da die von den Erzeugern zu erzielenden Preise für frisches Gemüse voraussichtlich nicht in vergleichbarer Höhe steigen werden insbesondere, wenn man die parallel gestiegenen Kosten zum Infektionsschutz der Mitarbeiter bezüglich der Corona-Pandemie betrachtet.