Mehrere Notfallzulassungen der Bundesfachgruppe Gemüsebau positiv beschieden

Auf Antrag der BfG konnten bereits zwei Mittel für die Sicherung der Kulturen in der kommenden Saison positiv beschieden werden. Zur Bekämpfung von Bohnenfliegen (Delia platura) an Buschbohnen und Dicker Bohne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Lumiderm VG (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erteilt. Gemäß der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Lumiderm VG zur Saatgutbehandlung bei Dicker Bohne, Stangenbohnen und Buschbohne vom 2. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 möglich und vom 14. April bis zum 11. August 2025 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes durchzuführen.


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag der BfG zwei weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen. Für die Bekämpfung von Falschem Mehltau bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus ist die Anwendung nun zulässig. Dies gilt im Zeitraum vom 14. November 2024 bis zum 13. März 2025. Gleiches besteht für Tomaten-Jungpflanzen bei der Bekämpfung von Phytophthora-Wurzel und Stängelfäule in der Zeit vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. April 2025. Langfristig werden hier reguläre Zulassungen angestrebt, um die Behandlungslücken endlich zu schließen. Anders sieht es bei der geplanten Antragsstellung von Pirimor G aus. Hier läuft der Wirkstoff Pirimicarb aus, aber aufgrund fehlender Alterativen in der Blattlausbekämpfung wird auch hier ein Notfallantrag der BfG angestrebt.