Fachgruppe Gemüsebau begrüßt AMK-Beschluss zu GLÖZ 2

Die Forderungen der Agrarminister der Länder, beim Umbruchverbot von Spargel, Heidelbeeren und anderen Dauerkulturen beim Schutz von Feuchtgebieten und Mooren nachzubessern, wird von der Fachgruppe Gemüsebau außerordentlich begrüßt. Auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am 22.05.2024 wurde der Bund gebeten bei den Vorgaben der Regelung zum Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Damit wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan, um für betroffene Betriebe endlich Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren. In einem gemeinsamen Verbändeschreiben hatte die Fachgruppe Gemüsebau auf die aktuellen Regelungen zur GLÖZ 2 hingewiesen, die ein Umwandlungs- bzw. Umbruchverbot für Flächen mit Dauerkulturen vorsieht. Weitere Unterzeichner des Schreibens waren das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände (VSSE), die Bundesfachgruppe Obstbau, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO), der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), der Bund deutscher Baumschulen (BdB), der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Familienbetriebe Land und Forst. Die Verbände warnten, dass durch die Vorgaben der GLÖZ 2 wichtige Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie Heidelbeeranlagen, Spargelfelder oder Baumschulkulturen aus dem heimischen Anbau verschwinden könnten.


Als weiteres Thema standen die Fortschritte des beschlossenen Bürokratieabbaus zur Debatte. Leider gab es bei einigen Ländervorschlägen noch keinen Konsens, das betrifft unter anderem die Abschaffung der Stoffstrombilanz.

Fachgruppe Gemüsebau begrüßt AMK-Beschluss zu GLÖZ 2