Die EU-Kommission hat von Deutschland erneut Anpassungen der Düngeverordnung eingefordert. Daraufhin hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seine mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Vorschläge für eine weitere Anpassung bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Hintergrund ist, dass damit die EU-Nitratrichtlinie künftig eingehalten werden soll. Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland deshalb verurteilt. Zwar bezog sich das Urteil auf die alte Düngeverordnung von 2006, dennoch hatte die EU-Kommission immer auch signalisiert, dass ihr die Verschärfung der Düngeverordnung von 2017 nicht weit genug ging. Die neuen Verschärfungen der Düngeverordnung sollen dabei einseitig zu Lasten der Landwirtschaft und des Gartenbaus schnell umgesetzt werden.
Bereits Ende Februar soll es einen ersten Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung aus dem BMEL geben. Bis zur Sommerpause sollen dann die Länder- und Verbändeanhörung sowie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen werden und anschließend der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Daran anschließen würden sich die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundesrat. Für die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse sind die nun geforderten Verschärfungen ein klarer Vertrauensbruch. Zudem gehen die vorgesehenen Verschärfungen an einer Qualitätsproduktion vorbei. Hier bedarf es einer fachgerechteren Diskussion, die nicht nur einseitig den Belangen einer in weiten Teilen überzogenen Umweltdiskussion folgt, zumal der Anbau von Gemüse nur auf einer Fläche von rund 120.000 ha erfolgt.
Die EU-Kommission kritisiert vor allem den Nährstoffvergleich mit dem zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar als zu hoch. Sie hält die Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten in Deutschland für zu lasch. Den Nährstoffvergleich und den zulässigen Kontrollwert will das BMEL daher nun streichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzen. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen dann nicht überschritten werden. Diese Maßnahme würde dann alle Betriebe deutschlandweit treffen, aber insbesondere den Gemüsebau, zumal wenn der Düngebedarf darüber hinaus noch abgesenkt werden soll. Ebenso sollen alle Betriebe bereits ab 2021 zur Führung einer Stoffstrombilanz verpflichtet werden. Auf der anstehenden Bundesberatertagung Gemüsebau werden die Auswirkungen auf den Gemüsebau besprochen. Es wird nach möglichen praxisnahen Lösungen gesucht. Es wird eine schwierige Herausforderung werden.
Text: Bundesfachgruppe Gemüsebau