Benevia gegen die Spargelfliege: Erfolgreicher Notfallantrag

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia gegen die Spargelfliege erlassen. Mit dem Wegfall des Wirkstoffs Dimethoat im vorletzten Jahr, gibt es kein regulär zugelassenes Insektizid zur Bekämpfung der Spargelfliege mehr. Die Spargelfliege befällt die Triebe von Spargelkulturen und richtet große Schäden an und zählt zu den wichtigsten Schädlingen im Spargelanbau. Besonders neu angelegte Spargelpflanzen leiden stark und erholen sich oft erst nach Jahren. Natürliche Feinde hat das Insekt nicht und deshalb müssen die Pflanzen geschützt werden. Das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole darf vom 15. April bis zum 10. August 2021 eingesetzt werden. Die Notfallzulassung ist für Benevia auf den Einsatz im Freiland beschränkt. Eine Anwendung ist nach der Stechperiode in Ertragsanlagen sowie nach dem Austrieb in Junganlagen zulässig.

Spargelfliege BQ: DLR-NW-jk
Spargelfliege BQ: DLR-NW-jk

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